Neuigkeiten


Skylaternen29.07.2008

Eine Information der Deutschen Flugsicherung:  

Aufstieg von Skylaternen

Zur Bearbeitung von Anträgen für Aufstiege von sogenannten „Skylaternen“ (Freigaben nach §16a LuftVO) werden folgende Angaben benötigt:
  • Kontaktdaten des Antragstellers
  • Adresse des Startortes
  • Datum
  • Uhrzeit
  • Anzahl Fluglaternen
Die Vorlaufzeit beträgt mindestens 8 Tage, sonst kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht sichergestellt werden. Gegenwärtig liegt eine extrem hohe Anzahl von Anträgen vor, so dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Bitte senden Sie Ihren Antrag formlos an die E-Mail-Adresse: ballon@dfs.de

Nach erfolgter Bearbeitung erhalten die Antragsteller eine Stellungnahme der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH. Die Stellungnahme bezieht sich ausschließlich auf Aspekte der Sicherheit des Luftverkehrs, für welche die Flugsicherung gem. § 29 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verantwortlich ist.
Für die Einhaltung sonstiger maßgeblicher Vorgaben, insbesondere brandschutzrechtlicher Vorschriften bzw. solcher zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung am Boden, bzw. evtl. Auswirkungen hierauf durch den Einsatz der Fluglaternen ist der Antragsteller selbst verantwortlich. Wir empfehlen daher, zusätzlich einen Antrag bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt zu stellen sowie die nächstgelegene Polizeidienststelle über das Vorhaben zu informieren."

Hintergrundinformationen zu den Bereichen Düsseldorf und Köln:

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist der Auffassung, die Laternen seien als "ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb" im Sinne § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO zu bewerten und bedürften daher - anders als einzelne Luftballons - nicht nur in Flughafennähe, sondern generell einer Aufstiegserlaubnis, die jedoch mit Allgemeinverfügung vom 27.11.2007 (öffentlich bekannt gemacht durch Amtsblatt für den Regierungsbezirks Düsseldorf vom 26.12.2007) für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln generell versagt worden ist. Bis zur dortigen Entscheidung ist das Verbot für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wirksam. Aus anderen Regionen sind uns entsprechende Verbote bislang nicht bekannt. Wir raten jedoch allen Kunden, sich unbedingt bei den für sie örtlich zuständigen Behörden zu erkundigen. Falls für Ihre Region eine Genehmigung erforderlich ist, ist für die Einholung der Genehmigung der Verwender der Skylaternen verantwortlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht die Regelung aller Regierungsbezirke kennen können.

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an:
Andreas Miltner

Telefon: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 13
Telefax: +49 ( 0 ) 61 03 / 7 07 - 13 99